Hausordnung der Tageseinrichtung „ Zackmünder Knirpse“



1. Pädagogischer Ansatz

Unsere Einrichtung steht allen Kindern unabhängig ihrer Religion, Weltanschauung oder Nationalität offen. In unserer Einrichtung spielen und lernen die Kinder nach dem „Lebensbezogenen Ansatz“ von Armin Krenz und nach dem Leitsatz von Prof. Dr. Huppertz: „Tue es selbst – Kinder lernen durch erleben“.

Umgesetzt wird das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ des Landes Sachsen Anhalt und die daraus resultierende Konzeption der Einrichtung, sowie das Leitbild des Trägers.



2. Öffnungszeit

Unsere Einrichtung ist von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Verweildauer eines Kindes in der Kindereinrichtung richtet sich nach der vertraglich abgeschlossenen täglichen Stundenanzahl. Bei Überziehen der täglichen Verweildauer oder der Öffnungszeit ist von den Sorgeberechtigten pro angefangener halber Stunde

10,00 € in bar gegen Quittung am selben Tag in der Einrichtung zu entrichten.



3. Schließzeit

Während der Sommerzeit, Weihnachten, an Brücken-, Feier- und Weiterbildungstagen kann die Einrichtung im Rahmen der gesetzlich dafür vorgesehenen 15 Tage schließen. Die Schließtage werden spätestens im November des Vorjahres bekannt gegeben. In der Sommerzeit werden den Sorgeberechtigten 2 Schließzeiten angeboten. Für eine der beiden müssen sie sich entscheiden.



4. Aufnahme/Eingewöhnung

Vor Aufnahme eines Kindes in unsere Einrichtung ist immer eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes, der lückenlose Impfstatus und die lückenlosen U-Untersuchungen vorzulegen. Für die Eingewöhnung des Kindes sind ca. 2 bis 4 Wochen vorgesehen. Täglich wird in dieser Zeit die Anwesenheitsdauer von Sorgeberechtigten und Kind in der Einrichtung, zum Wohle des Kindes, mit den Erzieherinnen der Krippe neu abgesprochen.



5. Bringen/Abholen

Die Verantwortung der Erzieherinnen für das Kind beginnt und endet mit der persönlichen Übergabe an die Erzieher bzw. Sorgeberechtigten. Begleitende Geschwisterkinder und Freunde unterliegen der Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten. Die Übergabe eines Kindes an andere Personen erfolgt nur nach Vorlage einer gültigen Vollmacht bzw. Dauervollmacht. Dies gilt auch für die Abholung älterer Geschwisterkinder. Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, bei denen die Sorgeberechtigten anwesend sind, obliegt die Aufsicht für ihr Kind den Eltern. Kinder die an der Mittagsverpflegung durch den Essenanbieter grundsätzlich nicht teilnehmen oder in einem Lieferstopp sind, müssen von den Sorgeberechtigten spätestens um 11.00 Uhr abgeholt werden.


Falls ein Kind nicht abgeholt wird, wird es von der Erzieherin mit einem Taxi um 19.00 Uhr zum Kinder- und Jugendnotdienst in die Gerhard- Hauptmann- Straße  46a gebracht. Das Kind bleibt dort, bis die Sorgeberechtigten es abholen. Die Erzieherin ist verpflichtet einen Zettel für die Sorgeberechtigten an der Tür der Einrichtung anzubringen, wo sich das Kind aufhält. Entstandene Kosten z. B. für das Taxi tragen die Sorgeberechtigten.



6. Frühstückszeit/Mittagszeit

Um Ihren Kindern entspannte Lern-, Essens- und Schlaf-/ Ruhzeiten zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten die hol- und bringe freie Zeiten zu beachten. Diese können Sie im Handzettel „Tagesablauf“ nachlesen.

 


7. Angebotszeit

Wir bitten Sie, Ihr Kind bis spätestens 8.50 Uhr in unsere Einrichtung zu bringen, weil Ihr Kind Zeit zum Spielen und lernen mit den Anderen braucht.



8. Sicherheit

Alle Abholberechtigten achten darauf, dass das Gartentor und unsere beiden Haustüren immer kindersicher von Ihnen verschlossen werden. Es ist nicht gestattet seinen Kindern die Öffnung oder die Schließung der Kindersicherung zu zeigen.


Die Kinder tragen bitte nur feste Schuhe (Sandaletten) in der Einrichtung (keine Gummisandaletten, weiche Hausschuhe, Noppensocken o. ä.). Die Kinder dürfen keine Kordeln an der Kleidung haben (Strangulierungsgefahr). Für Verletzungen durch Schmuck (z.B. Ohrringe, Ketten, Armbänder, Ringe, Uhren…) wird keine Haftung übernommen. Die Wäschebeutel der Kinder dürfen keine langen Kordeln haben. Die Kinder brauchen festes Schuhwerk für den Außenbereich zum Spielen und müssen wettergerecht gekleidet sein.

Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, Ihre Nummern und Anschriften und geänderte Sorgeberechtigungen, sowie Dauervollmachten in der Kita stets zu aktualisieren/ schriftlich abzugeben!



9. Ordnung/Sauberkeit

Die Räume der Kinder sind ohne Straßenschuhe oder mit entsprechenden Schuhüberziehern zu betreten. In der Garderobe achten bitte alle Eltern mit auf Ordnung und Sauberkeit. Der Sand aus den Schuhen der Kinder wird nur über den dafür bereitstehenden Eimern ausgekippt. Kinderwagen, Kindersitze, Lauf- und Fahrräder, Helme etc. werden mit Namen versehen bei Bedarf im Kinderwagenbungalow eingestellt. Beim Bringen oder Abholen müssen Autos und Fahrräder der Sorgeberechtigten so geparkt sein,  dass keine Behinderung für andere entsteht. Das Rauchen auf dem Einrichtungsgelände bzw. vor der Haustür ist verboten. Zigarettenreste werden bitte nicht vor der Haustür entsorgt.



10. Krankheiten und Fehlzeiten der Kinder

Die Sorgeberechtigten melden ihr Kind am Tag des Fehlens für diesen oder für mehrere Tage in der Einrichtung ab. Ist das Kind krank, müssen ansteckende Krankheiten umgehend der Erzieherin gemeldet werden, auch wenn es das häusliche Umfeld betrifft (Bundesseuchengesetz). Ebenso sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, Befindlichkeitsstörungen des Kindes mitzuteilen (z.B. Übelkeit, Durchfall etc.). Des Weiteren müssen Sie die Erzieherinnen davon unterrichten, wenn Sie ihrem Kind Medikamente (z.B. Fieberzäpfchen…) gegeben haben oder es eine Impfung bekommen hat.


Die Personensorgeberechtigten werden von den Erzieherinnen benachrichtigt, wenn das Kind Krankheitssymptome zeigt und deshalb abgeholt werden muss.

Die Erzieherinnen sind verpflichtet, beim Befall von Kopfläusen und anderen ansteckenden Krankheiten oder bei Fieber ab 38,5 Grad Celsius Körpertemperatur die Sorgeberechtigten zu informieren und das Kind aus der Tageseinrichtung abholen zu lassen.

Bei Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz muss ggf. eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden, gerne stehen wir für Fragen diesbezüglich zur Verfügung.



11. Medikamente

In der Tageseinrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente von den Erzieherinnen verabreicht.

Die Ausnahme: Bei chronischen Erkrankungen und zu befürchtenden allergischen Reaktionen des Kindes. Dann benötigen wir die ausgefüllte Medikamentenverordnung unseres Trägers, diese erhalten Sie bei den Erziehern oder der Leitung.



12. Haftung

Für die Beschädigung oder den Verlust von Kleidung oder anderen Sachen, die die Kinder in die Einrichtung mitbringen, haften die Erzieher, die Einrichtung oder der Träger nicht.

Personensorgeberechtigte und Abholberechtigte haften selbst für ihre Garderobe und Taschen. Dies gilt auch für die im Kinderwagen aufbewahrten Gegenstände. Auch für Fahrräder, Laufräder, Roller etc. wird keine Haftung durch die Einrichtung übernommen.

Auf dem Weg von zu Hause zur Einrichtung und zurück und während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung ist Ihr Kind über die Unfallkasse Zerbst versichert. Wegeunfälle müssen zeitnah der Leiterin gemeldet werden, damit eine Unfallmeldung gemacht werden kann.










Kindertageseinrichtung „Zackmünder Knirpse“, 27.07.16